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Festveranstaltung der
akademischen Heilberufe
„50 Jahre IDH“
am 27. August 2026

Kiel, 27. August 2026

50 Jahre erfolgreiche Partnerschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein

Rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer feierten am 27. August 2026 das 50-jährige Jubiläum der Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) in Kiel. Nach dem Grußwort der Landesgesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken gab der Pastpräsident der Zahnärztekammer Hans-Peter Küchenmeister Einblicke in die Historie der IDH. Als zweite Festrednerin nahm die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Birgit Voß-Güntge die Zukunft der Freiberuflich­keit in den Fokus.

Da dieses Jahr turnusmäßig die Apothekerkammer Schleswig-Holstein die Geschäftsführung der IDH innehat, eröffnete deren Präsident Dr. Kai Christiansen die Festveranstaltung mit den Worten „Freiberuflichkeit ist Freiheit für Verantwortung“ und führte durch den Abend. In seiner Begrüßungsansprache betonte er, dass die Gründungsidee der IDH erstaunlich modern sei. Unterschiedliche Heilberufe müssten nicht dasselbe tun und immer dasselbe denken, um gemeinsame Grundsätze zu verteidigen. Die freien Berufe seien keine Nische, sondern eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Rein wirtschaftliche Interessen dürften die fachliche Abwägung nicht verdrängen. Zum Abschluss unterstrich Dr. Christiansen, dass die IDH seit fünf Jahrzehnten zeige, dass Selbstverwaltung und Zusammenarbeit zusammengehörten.

Zu Beginn des Grußwortes der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
dankte sie den Mitgliedern der IDH – auch im Namen der Landesregierung – für deren täglichen Einsatz für die Gesundheitsversorgung. „Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich“ fuhr von der Decken fort. Die akademischen Heilberufe seien der Motor der ambulanten Versorgung, insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. 97 % aller Behandlungsfälle würden ambulant versorgt werden. Die nächsten Jahre seien von Wandel geprägt und der Spagat zwischen medizinischem Fortschritt und demografischem Wandel werde zunehmend herausfordernd. Die Gesundheitsministerin mahnte, dass zukünftig weniger Fachkräfte in den Gesundheitsberufen einer wachsenden Versorgungsaufgabe gegenüberstünden. Im Verlauf ihres Grußwortes zeigte von der Decken am Beispiel aktueller Gesetzgebungsverfahren, wie sich Schleswig-Holstein an die Seite seiner heilberuflich Tätigen stellt. Im nördlichsten Bundesland seien Politik, Selbstverwaltung und akademische Heilberufe starke Partner, denn gute Gesundheitspolitik entstehe im Dialog.

In seinem Rückblick ging der erste Festredner und Pastpräsident der Zahnärztekammer
Hans-Peter Küchenmeister auf die Historie der IDH ein. Vor 50 Jahren hätten die Kammern der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein die „Informationsstelle der Heilberufe“ mit dem Ziel einer gemeinsamen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegründet. Nach den Beitritten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kammern der Psychotherapeuten und der Tierärzte sei die Gründungsorganisation in die „Interessengemeinschaft der Heilberufe“ umbenannt worden. Im weiteren Verlauf seiner Festrede resümierte Küchenmeister gemeinsame Projekte der IDH. So sei der Notfallbereitschaftsdienst über Jahre gemeinsam gestaltet worden. Dennoch seien gemeinsame Interessen nicht immer leicht zu finden. Es werde aber respektiert, dass unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedliche Ziele verfolgten. Zum Ende unterstrich er, dass die Tätigkeit für die IDH immer ehrenamtlich gewesen sei.

Im Anschluss erläuterte die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Birgit Voß-Güntge als zweite Festrednerin die rechtliche Grundlage der Freiberuflichkeit und ordnete diese auch geschichtlich ein, die als die sieben Künste bereits zu Zeiten des römischen Reiches verankert war. Es gebe viele Gemeinsamkeiten zwischen der Gerichts­barkeit und den akademischen Heilberufen. Berufsrecht und Verkammerung vereine die akademischen Heilberufe. In Bezug auf die Freiberuflichkeit stellte sie klar, dass Berufsfreiheit ein durch das Grundgesetz gegebenes Grundrecht sei. Bei der Begriffsbestimmung müsse man beachten, dass Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit nicht dasselbe sei, obwohl dies häufig verwechselt werde. Die Ausübung eines freien Berufes sei keine gewerbliche Tätigkeit. Gefahren für die Freiberuflichkeit sehe Voß-Güntge vor allem in zunehmender Bürokratie, Budgetierung und dem Nachwuchsmangel. Auch würden gesetzliche Regelungen in den akademischen Heilberufen immer unübersichtlicher. Zum Schluss ihrer Festrede geht Voß-Güntge auf die Bedeutung der Selbstverwaltung ein. Diese sei eine tragende Säule des Gesundheitswesens. Dann richtete sie eine Bitte an die Festversammlung, dass der Wert der Selbstverwaltung beim Nachwuchs stärker thematisiert werden müsse.